Vorstellung & Diskussion zum zivilgesellschaftlichen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte „Ist die AfD verfassungswidrig?“
Die Fragen „Ist die AfD verfassungswidrig?“ und „Sollte die rechtsextreme Partei verboten werden?“ bewegen sehr viele Menschen in Sachsen-Anhalt, bundesweit und im internationalen Kontext. Denn es ist offensichtlich: Die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten werden von vielen Vertreter:innen und Mandatsträger:innen der AfD in Frage gestellt. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden.
Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Die Voraussetzungen dafür sind aus gutem Grund extrem hoch. Erfüllt die AfD diese Voraussetzungen? Das hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) in 18-monatiger sorgfältiger wissenschaftlicher Recherche geprüft.
In der Podiumsdiskussion stellt der Jurist Dr. Bijani Moini zentrale Ergebnisse des GFF-Gutachtens vor. Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Marcel Lewandowsky kommentiert die Befunde und anschließend gibt es die Möglichkeit für Nachfragen und Diskussion.
Wann: Dienstag, den 30. Juni 2026, 19:00 Uhr
Wo: Veranstaltungssaal der Domgemeinde Halle (S.), Kleine Klausstraße 6, 06108 Halle (Saale).
Sprecher:innen:
- Dr. Bijani Moini, Legal Director und Projektleitung AfD-Gutachten (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
- Prof. Dr. Marcel Lewandowsky (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
- Moderation: Heike Kleffner (Journalistin und Co-Host: KipppunktOst).
Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Hinweis für Pressevertreter*innen:
Presseanfragen zum GFF-Gutachten bitte an: presse@freiheitsrechte.org.
