Schluss mit Polizeigewalt

Am 02. Juli 2013, 16 Uhr

Am 7. August 2012 wurden bei den gewaltfreien Protesten gegen die Kundgebung der NPD im Rahmen ihrer „Deutschland-Fahrt“ mehrere Menschen in Halle durch unverhältnismäßige Polizeimaßnahmen verletzt. Einer der Betroffenen wurde so schwer verletzt, dass er trotz mehrerer Notoperationen bleibende Schäden davontrug.

Noch am selben Tag wurde Strafanzeige erstattet. Trotz mehrerer Augenzeug_innen, die bei der Polizei aussagten, wurde das Verfahren im März eingestellt. Zum Zeitpunkt der Einstellung waren jedoch noch nicht einmal alle Zeug_innen befragt. So musste die Staatsanwaltschaft, nachdem der Anwalt des Betroffenen Widerspruch eingelegt hatte, das Verfahren umgehend wieder aufnehmen. Die Einschätzung liegt nahe, dass es zu einer erneuten Einstellung des Verfahrens kommen wird. Zum einen da Ermittlungen gegen Polizist_innen generell Besonderheiten aufweisen unter anderem durch die Nähe zwischen Ermittlungsbehörde und Justiz, zum anderen jedoch auch, weil sowohl die Ermittlungen, als auch das Agieren der Staatsanwaltschaft dies vermuten lassen. Um in dieser Sache eine Beweiswürdigung durch das Gericht erst zu ermöglichen bedarf es einer wachsamen, kritischen Öffentlichkeit, die auch in diesem Fall solidarisch mit dem Betroffenen die Ermittlungen und juristischen Schritte begleitet.

Etwa 95 Prozent der eingeleiteten Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Dieser Wert übersteigt damit deutlich den Durschnitt der Einstellungen, der bei ca. 70 Prozent liegt. Hierbei spielt auch die praktische Nähe zwischen Ermittlungsbehörde und Justiz eine nicht unerhebliche Rolle.

Deshalb am 02. Juli 2013, 16 Uhr, Vor dem Justizzentrum Halle (Thüringerstraße 15)
Wir fordern:

  • Demonstrationsrecht schützen – Polizeigewalt stoppen
    Polizeiliche Maßnahmen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen. Übergriffe als individuelles Fehlverhalten relativieren die Konsequenzen und verschleiern die systemische Einbindung von Polizeigewalt
  • Eine lückenlose Aufklärung und die Prozesseröffnung
    Bei Straftaten durch Polizeiangehörige muss nach den selben rechtsstaatlichen Maßstäben ermittelt werden, wie bei allen übrigen Verfahren. Wenn ein Großteil der Verfahren gar nicht erst aufgenommen, oder vorschnell eingestellt wird, senkt dies das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei noch weiter!
  • Eine Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen in geschlossenen Einsätzen
    Es kann nicht sein, dass Fälle ungeklärt bleiben, weil die Täter_innen nicht eindeutig identifiziert werden konnten! Desweiteren würde eine verpflichtende Kennzeichnungspflicht die Rekonstruktion der Geschehnisse den ermittelnden Institutionen erleichtern.
  • Eine unabhängige Untersuchungskommission im Fall von Polizeigewalt