Nicht nur die Justiz macht dem Neonazi Sven Liebich den Prozess, sondern auch Betroffene. Damit sie ihre Rechte im Verfahren vor dem Amtsgericht Halle (Saale) wahrnehmen können, braucht es finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. In diesem Beitrag erklären wir, wie viel Geld gebraucht wird, wie man spenden kann und was wir mit den Spenden machen.
SPENDENZIEL: 4.500,- EURO / SPENDENSTAND: 5.903,- EURO*
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Spender*innen, das Spendenziel ist mehr als erreicht! Danke für die Solidarität mit den Betroffenen! *Stand 7.7.2023
In unserem Beitrag zu Beginn (der sich hier nachlesen lässt) haben wir dargestellt, dass Betroffene mehrere Möglichkeiten haben, ihre Rechte im Prozess wahrzunehmen. Konkret unterstützen wir derzeit vier Betroffene der Taten, für die der Neonazi Sven Liebich angeklagt wurde. Drei von ihnen wollen ihre Rechte im Prozess als Nebenkläger*innen beziehungsweise über Adhäsionsanträge wahrnehmen. Dazu benötigen sie eine anwaltliche Vertretung. Die wird übernommen von der Kanzlei Eisenbahnstraße aus Leipzig, deren Anwält*innen Mitglieder von Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage bereits seit Jahren gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Die anwaltliche Vertretung kostet Geld. Um die Kosten möglichst gering zu halten, werden alle drei Betroffenen durch einen Anwalt vertreten. Wie hoch die Kosten genau ausfallen werden, lässt sich zu Beginn eines Prozesses nicht genau sagen, denn das hängt wesentlich davon ab, wie viele Verhandlungstage es geben wird. Aktuell schätzen wir, dass für das gesamte Verfahren bis zu 4.500,00 Euro benötigt werden. Hierfür bitten wir um Spenden. Die Spenden setzen wir ein, um die Anwaltskosten für die Betroffenen zu übernehmen. Eine Auszahlung von Spenden an die Betroffenen selbst erfolgt nicht. Wir werden auf dieser Seite laufend berichten, wie viele Spenden bereits eingegangen sind. Sollten wir mehr Spenden erhalten, als Kosten für den Prozess anfallen, setzen wir die übrigen Spendengelder für Aufklärung und Aktionen gegen die extreme Rechte ein. In Halle (Saale) bedeutet das immer wieder: Für Aktionen gegen Aktivitäten des Neonazis Sven Liebich.
Zum Schutz der Betroffenen machen wir nicht alle Namen öffentlich. Es handelt sich u.a. um ein Mitglied der Omas gegen Rechts, um eine Fotografin, die seit Jahren Aktivitäten der extremen Rechten dokumentiert, eine weitere Person, zu der wir zu deren Schutz keine Angaben machen und unseren Sprecher, Valentin Hacken. Er dokumentiert seit 2015 Versammlungen des Neonazis Sven Liebich, berichtet journalistisch über Gerichtsverfahren gegen den Neonazi und engagiert sich in unserem Bündnis – manche haben vielleicht den Podcast “Halle nach dem Anschlag” gehört, den er zum Prozess gegen den Attentäter vom 9. Oktober 2019 gemeinsam mit Christina Brinkmann aufgenommen hat. Seit Jahren ist er der Hetze und Straftaten von Sven Liebich ausgesetzt. Dagegen setzt er sich von Beginn an auch juristisch zur Wehr, mit Strafanzeigen, Widersprüchen gegen Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft, jetzt im Prozess. Zunehmend erlebt er, wie andere, dass die Anhänger von Liebich, angestachelt durch dessen Hetze, auch zu Gewalt greifen. Berichterstatter*innen nicht nur beschimpfen und beleidigen, sondern auch bedrängen, anspucken und schlagen.
Wir bitten um Spenden auf das folgende Konto
IBAN: DE28 8005 3762 1894 0573 30
BIC: NOLADE21HAL
Kontoinhaber: Friedenskreis Halle e.V.
Stichwort: „Halle gegen Rechts”
Der Friedenskreis Halle e.V. ist seit mehr als zehn Jahren der rechtliche Träger von Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage und stellt daher auch das Spendenkonto bereit. Um eine Spendenquittung zu erhalten, bitte im Verwendungszweck die eigene Postanschrift angeben. Der Friedenskreis Halle e.V. verschickt immer zu Beginn eines Kalenderjahres die Spendenquittungen. Für Spenden für das Verfahren gegen Liebich werden die Quittungen also Anfang 2024 verschickt. Bitte beachten: Spendenbescheinigungen werden nur bei Spendenbeträgen über 300,00 Euro ausgestellt. Für Spenden unter diesem Betrag gilt der vereinfachte Nachweis bei der Steuererklärung, hier genügen Kontoauszug oder Überweisungsbeleg der Spende.
Wir bitten um solidarische Unterstützung der Betroffenen. Ihr Kampf vor Gericht ist nicht nur für sie wichtig, sondern für alle, die seit Jahren von rechten Straftaten von Sven Liebich betroffen sind. Es ist also auch eine strategische Entscheidung, die Betroffenen in der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht zu unterstützen, statt sich allein auf die Justiz zu verlassen.