Pressemitteilung – 13. Juli 2023

Prozess gegen Neonazi Sven Liebich: Bündnis begrüßt Urteil

Der Neonazi Sven Liebich wurde heute vom Amtsgericht Halle (Saale) u.a. wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage begrüßt das Urteil, auch als Signal an die extreme Rechte. Gleichzeitig fordert das Bündnis die Behörden zu weiteren Maßnahmen auf.

„Das heutige Urteil ist ein Erfolg in der juristischen Auseinandersetzung mit dem Neonazi Sven Liebich“, betont Valentin Hacken, Sprecher von Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage. Entscheidend ist für das Bündnis, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Hierfür gab es nach unserer Ansicht auch keinerlei Spielraum mehr“, so der Sprecher weiter. „Das Urteil ist auch ein Signal an die extreme Rechte, dass rechte Hetze auch zu Haft führen kann“, so Hacken. Mit dem Urteil wird eine neue Gesamtstrafe unter Einbeziehung der zuletzt durch das Landgericht Halle verhängten Strafe von 10 Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, gebildet.

In diesem und dem aktuellen Verfahren wurde Sven Liebich wegen insgesamt 33 einzelnen Taten angeklagt, bei 15 der Taten hatte die Staatsanwaltschaft Halle zunächst die Ermittlungen eingestellt. Halle gegen Rechts hatte die Staatsanwaltschaft Halle deswegen in der Vergangenheit scharf kritisiert, weil sie über Jahre immer wieder Ermittlungsverfahren gegen Sven Liebich eingestellt hatte. „Der Neonazi wurde nun auch wegen Taten verurteilt, die nur deswegen vor Gericht gelandet sind, weil die Betroffenen sich gegen die Einstellung der Ermittlungen teils mit anwaltlicher Vertretung gewehrt haben“, so Hacken. „Hier hat die Behörde in den letzten Jahren versagt“, so der Sprecher. Gleichzeitig bewertet das Bündnis das Auftreten des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren als erstes Zeichen, dass der bisherige Kurs der Behörde korrigiert wird. Das Bündnis hat im aktuellen Verfahren mehrere Betroffene unterstützt, drei von ihnen hatten ihre Rechte im Verfahren auch über einen Anwalt durchgesetzt. Zu dessen Finanzierung hat das Bündnis fast 6.000,- Euro an Spenden einwerben können.  

Zudem fordert das Bündnis, Sven Liebich künftig auch als Versammlungsleiter und Redner von Versammlungen abzulehnen. Rechtlich ist dies Versammlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die das Bündnis schon länger als erfüllt ansieht. „Insbesondere mit dem Urteil jetzt liegt den Behörden aus unserer Sicht genug vor, das die Unzuverlässigkeit von Sven Liebich als Versammlungsleiter begründet, aber auch seine Ablehnung als Redner“, so Hacken.

Das Urteil gegen Sven Liebich ist noch nicht rechtskräftig.

„Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage“ ist ein überparteiliches Bündnis aus über 100 Einzelpersonen und mehr als 30 Organisationen aus Halle, das sich entschieden gegen die extreme Rechte, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie gegen jede Diskriminierung und für Zivilcourage einsetzt. Im Jahr 2017 wurde es als „Botschafter für Demokratie und Toleranz“ durch das von den Bundesministerien des Inneren und der Justiz getragene BfDT ausgezeichnet.

HALLE GEGEN RECHTS –
BÜNDNIS FÜR ZIVILCOURAGE  
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

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