12.03.2014 - Pressemitteilung

Zweiter Prozesstag im Polizeigewalt-Fall
Rechtsmedizinisches Gutachten bestätigt Gewaltanwendung


Am 11. März fand der zweite Verhandlungstag im Polizeigewaltprozess in Halle statt. Erneut waren mehr als 40 interessierte Bürger*innen zum Amtsgericht gekommen, um den Prozess zu begleiten. Es wurde unter anderem das Gutachten erörtert, welches ein Sachverständiger der Rechtsmedizin gefertigt hat. Demnach kommt außer einer massiven Gewalteinwirkung kein anderes Szenario in Frage, bei dem es zu derart schweren Verletzungen kommen konnte. Der Rechtsmediziner bekundete zudem, dass eine auf Fotos dokumentierte körperliche Einwirkung des angeklagten Polizisten auf den Demonstranten die Ursache für die schweren Verletzungen gewesen sein kann. Weiterhin ergibt sich aus den Zeugenbefragungen der ersten beiden Prozesstage, dass außer dem Angeklagten keine Person in direktem körperlichen Kontakt mit dem Geschädigten stand.


Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte eingeräumt, dass er körperlich gegen den Geschädigten vorgegangen ist. Die vorab verbreitete Version, der verletzte Demonstrant habe eine Polizeikette durchbrochen, konnte im Prozess weder von den geladenen Polizeibeamt*innen, noch von den sonstigen Zeug*innen bestätigt werden. Seit Beginn des Verfahrens wurden mehr als 20 Zeug*innen gehört. Barbara Sobota von der Initiative Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage fasst die beiden Prozesstage zusammen: "Die Beweisaufnahme macht nicht nur deutlich, dass ein Polizist die schweren Verletzungen verursachte, sondern legt auch nahe, dass der Angeklagte Daniel K. die Verletzung des Demonstranten billigend in Kauf nahm". Frau Sobota weiter: "Sollte es zu einer Verurteilung kommen, hoffen wir auf eine Signalwirkung für andere Fälle in denen engagierte Bürger*innen Betroffene von Polizeigewalt werden." Übergriffe durch Polizeiangehörige kommen nur selten vor Gericht. So kam es 2010 laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zu mehr als 1400 Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen allein in NRW. Dabei kam es nur in17 Fällen zu einer Verurteilung; das entspricht etwas mehr als einem Prozent.

Die Verhandlung wird am 31. März ab 10.15 am Amtsgericht fortgesetzt. Das Gericht hat außerdem für den 7. April einen zusätzlichen Prozesstermin festgelegt, an dem auch die Urteilsverkündung erwartet wird.

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